Facebook verbietet „Like To Download“!

Ab dem 5. November 2014 wird es Facebook-Seiten nicht mehr erlaubt sein sogenannte „Like To Download“ Apps zu benutzen. Was ist eigentlich Like to Download? – Lädt man bei Newcomern oder auch manchmal bei größeren Produzenten Free Tracks, so muss man oft erst die Facebook-Seite des Künstlers liken, um Zugang zum Download zu erhalten. Die Künstler versprechen sich davon, ihre Fanbase vergrößern zu können und somit auch auf Dauer mehr Leute mit ihrer Musik erreichen zu können.

Mit den am 5. November erscheinenden neuen allgemeinen Geschäftsbedingungen fügt Facebook einen Paragraphen hinzu, der diese Anwendungen und die Strategie an sich untersagen. Das amerikanische Unternehmen um Mark Zuckerberg will damit die Glaubwürdigkeit der Seiten steigern und die echten Fans mehr hervorheben als die „Downloader“. Für alle die ganz genau wissen wollen was sich durch diesen Paragraphen ändert haben wir diesen rausgesucht. Zwar ist er auf Englisch, sollte aber trotz allem gut verständlich sein.

You must not incentivize people to use social plugins or to like a Page. This includes offering rewards, or gating apps or app content based on whether or not a person has liked a Page. […] To ensure quality connections and help businesses reach the people who matter to them, we want people to like Pages because they want to connect and hear from the business, not because of artificial incentives. We believe this update will benefit people and advertisers alike.

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